Viele Menschen arbeiten jeden Tag am Computer und brauchen deshalb eine spezielle Brille. Aber wer bezahlt die Bildschirmbrille? Und kann man sie von der Steuer absetzen? Hier sind die wichtigsten Regeln einfach erklärt.

Das Wichtigste auf einen Blick:
- Brille selbst bezahlen: Eine normale Brille kann man meistens nicht einfach bei der Steuer von den Werbekosten abziehen. Das geht nur bei echter Schutzkleidung.
- Steuern sparen mit Attest: Hat ein Arzt die Brille verordnet, kann man die Kosten manchmal als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer angeben.
- Pflicht des Chefs: Wenn eine Bildschirmbrille für die Arbeit nötig ist, muss der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.
- Gutschein bis 50 Euro: Der Chef darf pro Monat bis zu 50 Euro als sachliches Geschenk steuerfrei dazu geben.
- Spezielle Brille vom Betriebsarzt: Stellt der Betriebsarzt fest, dass eine ganz spezielle Brille für den Monitor nötig ist, darf der Chef das Geld komplett steuerfrei erstatten.
- Kein Gesundheits-Bonus: Früher gab es dafür Extra-Regeln zur Gesundheitsförderung. Das geht seit 2019 nicht mehr. (§ 3 Nr. 34 EStG).
Was bedeutet das genau?
Der Staat sieht Brillen erst einmal als private Sache. Wenn der Chef einfach so Geld für eine normale Brille dazu gibt, muss man darauf ganz normal Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Tipp für die Praxis
Vor dem Brille-Kaufen sollten Mitarbeiter immer erst zum Betriebsarzt gehen. Stellt dieser eine Bescheinigung aus, darf der Chef die Kosten ohne Abzüge für die Steuern übernehmen.
Fazit
Am besten lässt man sich die Notwendigkeit von einem Betriebsarzt schriftlich bestätigen. Dann kann der Arbeitgeber die Brille ohne Steuerabzüge bezahlen.
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Quellen: Haufe Finance | § 3 Nr. 34 EStG Bildquelle: Pixabay