Bildschirmbrille: Buchhalterische Beurteilung und steuerliche Absetzbarkeit
Die zunehmende Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen führt häufig zu Sehbeeinträchtigungen und der Notwendigkeit einer angepassten Sehhilfe. Für Unternehmen sowie Arbeitnehmer stellt sich dabei die Frage der korrekten steuerlichen Einordnung, insbesondere bezüglich der Abgrenzung zwischen außergewöhnlicher Belastung, Werbungskosten und steuerfreiem Arbeitgeberzuschuss.